Gerichtliche Durchsetzung
Falls der Schuldner zahlungsunwillig ist, kann es – bei zuvor geprüfter Bonität des Schuldners – angezeigt sein, gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Einleitung eines Mahnverfahrens oder die sofortige Erhebung einer Klage erfolgt durch unsere Kooperations-Rechtsanwälte. Dies nur nach vorherigem Auftrag durch Sie.
Nach erfolgreicher Titulierung erfolgt die Vollstreckung durch uns. Dabei nutzen wir alle denkbaren rechtmäßigen Vollstreckungsmöglichkeiten für Sie aus.